Nutzungsbedingungen für Geschäftskunden (B2B) einschließlich Annex zum Anbieterwechsel
Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich und Definitionen
Leistungen des Anbieters
Leistungsänderungen
Vertragsschluss und Onboarding
Nutzungsrechte an der Plattform
Nutzungsrechte an Kundeninhalten
Mitwirkungspflichten des Kunden
Prüfung und Restriktion von Inhalten
Vergütung, Abrechnung und Auszahlungen
Laufzeit und Kündigung
Anbieterwechsel
Mängelhaftung
Haftung
Freistellung
Vertraulichkeit
Änderung dieser AGB
Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
B. Annex: Regelungen zum Anbieterwechsel
Zweck und Anwendungsbereich
Begriffsbestimmungen
Informationen vor Vertragsschluss
Wechsel- und Ausstiegsplan
Einleitung des Wechselprozesses
Übergangsphase
Pflichten des Anbieters während des Wechsels
Mitwirkungspflichten des Kunden im Wechselprozess
Datenexport, Datenabruf und Löschung
Entgelte für den Wechselprozess
Abschluss des Wechselprozesses
Vertragsbeendigung und Nachlaufpflichten
C. Ergänzende Plattformregelungen (Bilderladen)
Merchant-of-Record-Modell
Rolle des Fotografen
Bildrechte und Nutzungsumfang
Datenschutz und Kinderfotografie
Freistellung bei Rechtsverletzungen durch Inhalte
Zulässige Nutzung der Plattform
Preisgestaltung und Gebührenlogik
Zahlungsabwicklung und Auszahlungsprozess
Nutzung von Endkundendaten
Support und Kommunikation
Plattformbetrieb und Weiterentwicklung
Löschung, Aufbewahrung und Datensicherung
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Geltungsbereich und Definitionen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung der Plattform Bilderladen durch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“). Vertragspartei des Kunden ist die Bilderladen GmbH (nachfolgend „Anbieter“).
1.2 Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche, internetbasierte Bereitstellung von Software- und Plattformleistungen für die Organisation, Präsentation und Abwicklung fotografischer Leistungen und Bestellprozesse.
1.3 Im Sinne dieser AGB bedeutet:
Plattform: die vom Anbieter bereitgestellte Software- und Serviceumgebung einschließlich zugehöriger Funktionen, Schnittstellen und Verwaltungsoberflächen.
Endkunde: natürliche oder juristische Person, die über die Plattform Waren oder Leistungen bestellt.
Leistungsbeschreibung: die jeweils aktuelle Beschreibung von Funktionsumfang, Tarifen und Zusatzleistungen, wie sie im Kundenbereich oder in vertraglich einbezogenen Unterlagen bereitgestellt wird.
1.4 Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde gehen diesen AGB vor.
2) Leistungen des Anbieters
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit den Zugang zur Plattform zur Verfügung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gebuchten Tarif- und Leistungsstufe.
2.2 Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:
Verwaltung von Fotoprojekten und Bildbeständen,
Bereitstellung von Online-Galerien und Bestellfunktionen,
technische Unterstützung bei Zahlungs- und Produktionsprozessen,
Verwaltungs- und Auswertungsfunktionen im Backend.
2.3 Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung oder Aufrechterhaltung der Internetverbindung zwischen den Endgeräten des Kunden und den Systemen des Anbieters.
2.4 Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit einer Zielverfügbarkeit von 98 % pro Kalendermonat. Nicht als Ausfallzeit gelten insbesondere:
geplante Wartungsfenster,
erforderliche Sicherheits- und Notfallmaßnahmen,
Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
2.5 Wartungs- und Weiterentwicklungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb üblicher Hauptnutzungszeiten durchgeführt.
2.6 Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Kunden.
3) Leistungsänderungen
3.1 Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen zu ändern, zu erweitern oder zu ersetzen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:
Änderungen gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen,
sicherheitsrelevanten Anpassungen,
technischer Weiterentwicklung oder Modernisierung,
Anpassung an geänderte Drittanbieter-Schnittstellen.
3.2 Änderungen dürfen den Kunden nicht unzumutbar benachteiligen.
3.3 Wesentliche leistungsrelevante Änderungen werden dem Kunden mit angemessenem Vorlauf angekündigt. Sofern die Änderung zu einer nicht nur unerheblichen nachteiligen Abweichung vom vereinbarten Kernleistungsumfang führt, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich zum Änderungszeitpunkt kündigen.
3.4 Reine Layout-, Usability- oder Performance-Optimierungen ohne funktionale Kernbeeinträchtigung gelten nicht als wesentliche Leistungsänderung.
4) Vertragsschluss und Onboarding
4.1 Die Darstellung von Leistungen durch den Anbieter stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
4.2 Der Vertrag kommt durch Annahme des Kundenangebots durch den Anbieter zustande, insbesondere durch:
ausdrückliche Bestätigung in Textform,
Freischaltung des Kundenkontos,
Beginn der Leistungserbringung.
4.3 Der Anbieter kann den Vertragsschluss aus sachlichem Grund ablehnen.
4.4 Vertragssprache ist Deutsch. Der Anbieter kann ergänzende Inhalte in weiteren Sprachen bereitstellen; maßgeblich bleibt die deutsche Fassung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.5 Der Kunde erhält im Rahmen des Onboardings Zugriff auf die jeweils geltenden Vertragstexte. Für den produktiven Einsatz ist die Zustimmung zu den dafür vorgesehenen Rechtstexten erforderlich.
4.6 Soweit gesetzlich oder vertraglich erforderlich, sind insbesondere die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB sowie die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) zustimmungspflichtig. Datenschutzhinweise werden ergänzend zur Kenntnis bereitgestellt.
5) Nutzungsrechte an der Plattform
5.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Plattform im vertraglich vorgesehenen Umfang ein.
5.2 Die Nutzung ist auf eigene geschäftliche Zwecke des Kunden beschränkt.
5.3 Nicht gestattet sind insbesondere:
Überlassung der Plattform an unberechtigte Dritte,
vertragswidrige Mehrmandanten- oder Weitervertriebsmodelle ohne gesonderte Vereinbarung,
Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung, soweit nicht zwingendes Recht dies erlaubt.
5.4 Der Anbieter behält sämtliche Rechte an der Plattform, an zugehörigen Quell- und Objektcodes, Marken, Kennzeichen sowie sonstigen Schutzrechten.
6) Nutzungsrechte an Kundeninhalten
6.1 Der Kunde räumt dem Anbieter die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an den vom Kunden eingestellten Inhalten ein.
6.2 Diese Rechteeinräumung umfasst, soweit technisch und betrieblich erforderlich, insbesondere:
Speichern, Vervielfältigen und Verarbeiten,
technisch notwendige Konvertierung, Skalierung und Formatierung,
Bereitstellung gegenüber berechtigten Endkunden,
Weitergabe an eingebundene Dienstleister (z. B. Produktion, Versand, Zahlungsdienstleister) zur Erfüllung konkreter Bestellungen.
6.3 Die Rechteeinräumung ist auf den Vertragszweck sowie die Vertragslaufzeit beschränkt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und technisch erforderliche Backup-Zyklen bleiben unberührt.
6.4 Der Kunde sichert zu, zur Einräumung dieser Rechte berechtigt zu sein.
7) Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde stellt sicher, dass seine Angaben (insbesondere Stamm-, Kontakt- und Abrechnungsdaten) vollständig und aktuell sind.
7.2 Zugangsdaten sind geheim zu halten und gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Sicherheitsvorfälle sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
7.3 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten Inhalte und Verarbeitungen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf:
Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte,
datenschutzrechtliche Anforderungen,
erforderliche Einwilligungen.
7.4 Der Kunde ist verpflichtet, eigene Datensicherungen in angemessenem Umfang vorzuhalten.
7.5 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der technischen Mindestvoraussetzungen auf seiner Seite.
7.6 Der Kunde darf keine Inhalte, Dateien oder Programme einbringen, die Systeme, Verfügbarkeit oder Sicherheit der Plattform beeinträchtigen.
7.7 Der Kunde hält für Abrechnung und Auszahlung vollständige und aktuelle Bank-, Steuer- und Adressdaten vor und aktualisiert Änderungen unverzüglich im Kundenkonto.
8) Prüfung und Restriktion von Inhalten
8.1 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, vom Kunden eingestellte Inhalte allgemein und proaktiv auf Rechtsverstöße zu prüfen.
8.2 Der Anbieter kann gemeldete oder anderweitig bekannt gewordene Inhalte im Einzelfall prüfen und erforderliche Maßnahmen ergreifen.
8.3 Bei begründetem Verdacht eines Verstoßes kann der Anbieter insbesondere:
Inhalte vorläufig sperren oder entfernen,
einzelne Funktionen einschränken,
den Kunden verwarnen oder zur Stellungnahme auffordern,
den Zugang zeitweise aussetzen oder
den Vertrag ordentlich oder außerordentlich kündigen.
8.4 Maßnahmen erfolgen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
8.5 Der Anbieter kann offensichtlich missbräuchliche Meldungen oder wiederholte missbräuchliche Nutzung von Meldewegen einschränken.
9) Vergütung, Abrechnung und Auszahlungen
9.1 Es gelten die zwischen den Parteien vereinbarten Preise und Gebühren in der jeweils maßgeblichen Tarif- oder Individualvereinbarung.
9.2 Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
9.3 Abrechnungszeiträume, Fälligkeiten und Zahlungswege richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung, den im Kundenkonto hinterlegten Informationen sowie den auf der Plattform bereitgestellten Abrechnungsfunktionen.
9.4 Für die Auszahlungsabrechnung werden die in der Plattform erfassten und einer Auszahlung zuordenbaren Transaktionen periodisch saldiert. In die Ermittlung fließen insbesondere Verkaufserlöse, Produktionskosten, Zahlungsgebühren, Plattform- und Downloadgebühren sowie zahlungsbezogene Korrekturbuchungen (insbesondere Refunds, Chargebacks, zugehörige Gebühren und Reversals) ein.
9.5 Ein positiver Auszahlungsanspruch setzt voraus, dass im Kundenkonto vollständige und zutreffende Angaben hinterlegt sind, insbesondere zu Kontoinhaber, IBAN/BIC, steuerlichen Angaben sowie Rechnungsanschrift. Fehlen erforderliche Angaben, kann der Anbieter die Freigabe oder Ausführung von Auszahlungen bis zur Nachholung zurückstellen.
9.6 Die automatische Auszahlungsplanung richtet sich nach der im Kundenkonto hinterlegten Auszahlungsfrequenz (z. B. monatlich, 14-tägig oder deaktiviert). Bei deaktivierter automatischer Frequenz erfolgen Auszahlungen nur im Rahmen gesondert eingerichteter manueller Prozesse.
9.7 Vorgesehene Auszahlungsstichtage können sich aus technischen, bankseitigen oder regulatorischen Gründen verschieben, insbesondere auf den nächsten Bankarbeitstag. Ein Anspruch auf Ausführung an einem exakt bestimmten Kalendertag besteht nicht.
9.8 Auszahlungen durchlaufen einen statusbasierten Prozess (insbesondere Vorschlag, freigegeben, in Übertragung, bezahlt; ggf. storniert). Eine tatsächliche Zahlung an den Kunden erfolgt erst nach Freigabe und erfolgreicher technischer Übertragung.
9.9 Ergibt die Abrechnung keinen positiven Auszahlungsbetrag, besteht für den betreffenden Zeitraum kein Auszahlungsanspruch. Solche Perioden können zur Periodenbereinigung auf Null gesetzt oder mit späteren Zeiträumen verrechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.
9.10 Rückerstattungen, Chargebacks, Gebührennachbelastungen sowie sonstige Korrekturen können bereits bestätigte oder künftige Auszahlungsbeträge mindern. Der Anbieter ist berechtigt, fehlerhafte Abrechnungen in angemessenem Umfang zu korrigieren.
9.11 Abrechnungsdokumente (z. B. Abrechnungsarchive und Rechnungsdokumente) werden grundsätzlich erst nach Status „bezahlt“ bereitgestellt; bei Perioden mit Nullbetrag können einzelne Dokumente eingeschränkt oder nicht verfügbar sein.
9.12 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen sowie nach erfolgloser Mahnung Leistungen angemessen einzuschränken, soweit dies verhältnismäßig ist.
9.13 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind.
10) Laufzeit und Kündigung
10.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, soweit keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart ist.
10.2 Ohne besondere Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.4 Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei:
schwerwiegenden oder wiederholten Vertragsverletzungen,
erheblichem Zahlungsverzug trotz Mahnung,
rechtswidriger Nutzung der Plattform.
10.5 Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht an der Plattform. Regelungen zum Datenexport und zur Löschung ergeben sich ergänzend aus Abschnitt B (Annex).
11) Anbieterwechsel
11.1 Für den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Infrastruktur gelten ergänzend die Regelungen des Abschnitts B (Annex).
11.2 Soweit die Regelungen des Annexes speziellere Bestimmungen enthalten, gehen diese den allgemeinen Kündigungs- und Beendigungsregelungen vor.
11.3 Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
12) Mängelhaftung
12.1 Der Kunde wird Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form anzeigen.
12.2 Der Anbieter beseitigt angezeigte Mängel innerhalb angemessener Frist.
12.3 Schlägt die Mängelbeseitigung trotz angemessener Fristsetzung fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte geltend machen.
12.4 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.5 Unerhebliche Abweichungen von vereinbarter Beschaffenheit begründen keine Mängelansprüche.
13) Haftung
13.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
nach dem Produkthaftungsgesetz,
im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
13.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
13.4 Für Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Regelungen nur insoweit, als der Kunde durch angemessene und regelmäßige Datensicherungen sichergestellt hat, dass verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
13.5 Die Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
14) Freistellung
14.1 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder auf rechtswidrigen Kundeninhalten beruhen.
14.2 Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechten.
14.3 Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihm die zur Verteidigung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
14.4 Der Kunde übernimmt die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit er den Verstoß zu vertreten hat.
15) Vertraulichkeit
15.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Durchführung dieses Vertrags zu verwenden.
15.2 Als vertraulich gelten alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen sowie solche, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
15.3 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:
allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß bekannt werden,
der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erhalten wurden,
aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
15.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus für drei Jahre fort.
15.5 Weitergehende gesetzliche Verschwiegenheits- und Datenschutzpflichten bleiben unberührt.
16) Änderung dieser AGB
16.1 Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
16.2 Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt grundsätzlich mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten.
16.3 Bei wesentlichen Änderungen, die das vertragliche Äquivalenzverhältnis erheblich beeinflussen, ist eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich oder dem Kunden wird ein Sonderkündigungsrecht zum Inkrafttretenszeitpunkt eingeräumt.
16.4 Rein redaktionelle oder rechtlich zwingende Anpassungen können ohne gesondertes Zustimmungsverfahren vorgenommen werden.
17) Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
17.3 Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zwingende Datenschutz- und Verbraucherschutzvorschriften zugunsten nicht abdingbarer Rechtspositionen, bleiben unberührt.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
B. Annex: Regelungen zum Anbieterwechsel
1) Zweck und Anwendungsbereich
1.1 Dieser Annex regelt den geordneten Wechsel des Kunden von der Plattform zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene bzw. beauftragte IKT-Infrastruktur.
1.2 Der Anbieter stellt hierfür ein standardisiertes und vereinfachtes Wechselverfahren bereit. Ein umfassender technischer „Systemumzug“ oder die Nachbildung der Plattform in einer Zielumgebung ist nicht geschuldet.
1.3 Der Kunde kann neue Projekte und neue Jobs jederzeit außerhalb der Plattform neu anlegen. Aktive Jobs auf der Plattform sind nicht Gegenstand des Standard-Exports nach diesem Annex.
1.4 Der Annex gilt für Daten des Kunden, an denen der Kunde die erforderlichen Rechte hält. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
2) Begriffsbestimmungen
2.1 Exportierbare Daten sind die im Standardverfahren bereitstellbaren Datenkategorien des Kunden, insbesondere:
Konto-, Stamm- und Konfigurationsdaten des Kundenkontos,
Bestell-, Rechnungs- und abrechnungsrelevante Geschäftsdaten,
auszahlungsrelevante Daten (z. B. Perioden, Beträge, Status, Korrekturen),
Metadaten abgeschlossener Jobs/Galerien sowie
digitale Inhalte abgeschlossener Jobs, soweit diese noch gespeichert, technisch abrufbar und vom Kunden rechtlich übertragbar sind.
2.2 Aktive Jobs sind laufende oder noch nicht abgeschlossene Vorgänge (insbesondere laufende Shootings, noch in Bearbeitung befindliche Galerien oder noch nicht finalisierte Verkaufsprozesse).
2.3 Nicht-exportierbare Systemdaten sind insbesondere interne Protokolle, Sicherheits- und Prüfmechanismen, technische Betriebsdaten, temporäre Verarbeitungsdaten, Queue-/Cache-Daten, interne Audit-Informationen sowie Daten Dritter.
2.4 Wechselprozess ist der organisatorische Ablauf vom Wechselstart bis zum Abschluss gemäß Ziffer 11.
2.5 Zielumgebung ist der vom Kunden benannte Zielanbieter oder die eigene Infrastruktur, in die Daten übertragen werden sollen.
3) Informationen vor Vertragsschluss
3.1 Der Anbieter stellt dem Kunden vor Vertragsschluss transparente Informationen zu folgenden Punkten bereit:
reguläre Entgelte und Kündigungsmodalitäten,
vorhandene Exportmöglichkeiten und Datenformate,
bekannte technische Einschränkungen,
Kategorien exportierbarer Daten sowie ausgeschlossene Datenkategorien (insbesondere aktive Jobs im Standardverfahren und interne Systemdaten).
3.2 Dokumentationen zu Datenstrukturen und unterstützten Austauschformaten werden in angemessener Form bereitgestellt (z. B. Help Center, technische Dokumentation, Kundenbereich).
4) Wechsel- und Ausstiegsplan
4.1 Für das Standard-Wechselverfahren ist kein individueller Migrationsplan erforderlich.
4.2 Soweit der Kunde über das Standardverfahren hinausgehende Leistungen wünscht (z. B. Sonderformate, zusätzliche Aufbereitung, begleitete Migration), können die Parteien einen gesonderten Wechsel- und Ausstiegsplan vereinbaren.
4.3 Solche Sonderleistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
5) Einleitung des Wechselprozesses
5.1 Der Kunde leitet den Wechselprozess durch Mitteilung in Textform ein. Die Mitteilung enthält den gewünschten Wechselzeitpunkt und den Umfang (vollständig oder teilweise).
5.2 Der Kunde teilt mit, ob:
ein Wechsel zu einem Drittanbieter erfolgt,
ein Wechsel in eigene Infrastruktur erfolgt, oder
ausschließlich eine Löschung nach Datenabruf gewünscht ist.
5.3 Der Anbieter bestätigt den Eingang der Mitteilung grundsätzlich innerhalb von drei Werktagen und informiert über das vorgesehene Bereitstellungsdatum des Standard-Exportpakets.
6) Übergangsphase
6.1 Die reguläre Übergangsphase beträgt 30 Kalendertage nach Wirksamwerden der Kündigung, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
6.2 Während der Übergangsphase kann die Plattformnutzung auf für Abruf, Prüfung und Abschluss erforderliche Funktionen beschränkt werden.
6.3 Eine Verlängerung der Übergangsphase ist nur bei sachlichem Grund und einvernehmlich in Textform möglich.
7) Pflichten des Anbieters während des Wechsels
7.1 Der Anbieter stellt dem Kunden ein Standard-Exportpaket der exportierbaren Daten in üblichen maschinenlesbaren Formaten bereit.
7.2 Der Standard-Export umfasst keine aktiven Jobs und keine nicht-exportierbaren Systemdaten.
7.3 Der Anbieter hält während der Übergangsphase ein angemessenes Sicherheitsniveau aufrecht.
7.4 Eine Anpassung des Exports an proprietäre Zielsysteme, eine technische Integration in die Zielumgebung oder eine Importdurchführung durch den Anbieter ist nicht geschuldet, sofern nicht gesondert vereinbart.
8) Mitwirkungspflichten des Kunden im Wechselprozess
8.1 Der Kunde benennt rechtzeitig fachliche und technische Ansprechpartner.
8.2 Der Kunde ist für den Import in die Zielumgebung verantwortlich.
8.3 Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte zur Übertragung der betroffenen Inhalte verfügt.
8.4 Der Kunde lädt bereitgestellte Exportdaten innerhalb der Abruffrist vollständig herunter und erstellt eigene Sicherungskopien.
8.5 Der Kunde und seine Beauftragten wahren Geschäftsgeheimnisse des Anbieters.
9) Datenexport, Datenabruf und Löschung
9.1 Der Anbieter stellt das Standard-Exportpaket grundsätzlich innerhalb von zehn Werktagen nach Wirksamwerden der Kündigung oder zu einem gesondert abgestimmten Zeitpunkt bereit.
9.2 Nach Bereitstellung der Exportdaten hat der Kunde eine Abruffrist von 30 Kalendertagen, sofern keine längere Frist vereinbart wurde.
9.3 Nach Ablauf der Abruffrist löscht der Anbieter exportierbare Daten des Kunden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs-, Nachweis- oder Verteidigungspflichten entgegenstehen.
9.4 Technische Backups werden im Rahmen regulärer Löschzyklen überschrieben oder gelöscht.
9.5 Auf Verlangen bestätigt der Anbieter die Löschung in Textform und weist auf etwaige gesetzlich bedingte Restaufbewahrungen hin.
10) Entgelte für den Wechselprozess
10.1 Für das Standard-Exportpaket im Rahmen dieses Annexes erhebt der Anbieter keine gesonderte Austrittsgebühr.
10.2 Darüber hinausgehende, vom Kunden gesondert beauftragte Sonderleistungen (insbesondere Sonderformate, zusätzliche Aufbereitung, Migrationsbegleitung) können nach vorheriger Vereinbarung vergütet werden.
10.3 Kosten der Zielumgebung und Drittanbieter trägt der Kunde selbst.
11) Abschluss des Wechselprozesses
11.1 Der Wechselprozess ist abgeschlossen, wenn:
das vereinbarte Standard-Exportpaket bereitgestellt wurde,
die Abruffrist abgelaufen ist oder der Kunde den vollständigen Abruf bestätigt hat, und
die Löschung gemäß Ziffer 9 durchgeführt oder rechtskonform vorgemerkt wurde.
11.2 Unterbleibt eine Rückmeldung des Kunden trotz nachweislich erbrachter Exportleistungen, können die Parteien den Status einvernehmlich dokumentieren.
12) Vertragsbeendigung und Nachlaufpflichten
12.1 Das Vertragsverhältnis endet mit Wirksamwerden der Kündigung und Abschluss der vereinbarten Nachlaufpflichten gemäß diesem Annex.
12.2 Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
12.3 Der Ausschluss aktiver Jobs aus dem Standard-Export lässt das Recht des Kunden unberührt, neue Jobs und Inhalte jederzeit in einer anderen Umgebung neu anzulegen und dort fortzuführen.
12.4 Dieser Annex geht bei Widersprüchen den allgemeinen Beendigungsregelungen vor, soweit es um Wechsel- und Exportpflichten geht.
C. Ergänzende Plattformregelungen (Bilderladen)
1) Merchant-of-Record-Modell
1.1 Der Anbieter betreibt die Plattform für den Verkauf fotografischer Produkte an Endkunden.
1.2 Soweit in den jeweiligen Produkt- und Prozessbeschreibungen vorgesehen, tritt der Anbieter gegenüber Endkunden als Verkäufer (Merchant of Record) auf.
1.3 Abrechnung, Zahlungsannahme und steuerliche Behandlung gegenüber Endkunden erfolgen entsprechend diesem Modell und den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.
2) Rolle des Fotografen
2.1 Der Kunde (Fotograf) nutzt die Plattform zur Organisation seiner Fotoprojekte sowie zur Bereitstellung von Inhalten.
2.2 Der Kunde ist verantwortlich für Planung, Durchführung und Ergebnisqualität seiner fotografischen Leistungen.
2.3 Der Kunde bleibt für die sachliche Richtigkeit projektbezogener Informationen verantwortlich.
3) Bildrechte und Nutzungsumfang
3.1 Der Kunde bleibt Inhaber der Rechte an den von ihm hochgeladenen Inhalten, soweit nicht Rechte Dritter bestehen.
3.2 Zur Durchführung der Plattformleistungen räumt der Kunde dem Anbieter die nach Abschnitt A Ziffer 6 erforderlichen Nutzungsrechte ein.
3.3 Eine darüber hinausgehende Nutzung durch den Anbieter erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung oder gesetzlicher Erlaubnis.
4) Datenschutz und Kinderfotografie
4.1 Der Kunde stellt sicher, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere bei Kinder- und Schulfotografie, eine tragfähige Rechtsgrundlage besteht.
4.2 Soweit Einwilligungen erforderlich sind, holt der Kunde diese vor dem Upload ein und weist sie auf Verlangen nach.
4.3 Der Kunde stellt sicher, dass erforderliche Einwilligungen auch die Nutzung der Plattform sowie die dort stattfindenden automatisierten Verarbeitungen zur Bildorganisation und Zuordnung innerhalb des jeweiligen Fotoauftrags umfassen.
4.4 Der Kunde verwendet die vom Anbieter bereitgestellten Datenschutzhinweise und Einwilligungstexte oder stellt inhaltlich gleichwertige Informationen bereit.
4.5 Der Kunde lädt ausschließlich Bilder hoch, für deren Verarbeitung die erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
4.6 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gelten ergänzend die Regelungen der AVV.
5) Freistellung bei Rechtsverletzungen durch Inhalte
5.1 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen Kundeninhalten oder fehlenden Nutzungs- und Einwilligungsrechten resultieren.
5.2 Die Freistellung umfasst auch angemessene Rechtsverteidigungskosten, soweit der Kunde den Verstoß zu vertreten hat.
6) Zulässige Nutzung der Plattform
6.1 Die Plattform darf ausschließlich für rechtmäßige Zwecke genutzt werden.
6.2 Untersagt ist insbesondere das Hochladen oder Verbreiten von Inhalten, die:
gegen geltendes Recht verstoßen,
Rechte Dritter verletzen,
diskriminierend, beleidigend oder sonst unzulässig sind,
Schadsoftware enthalten oder Plattformfunktionen missbräuchlich beeinträchtigen.
7) Preisgestaltung und Gebührenlogik
7.1 Der Kunde kann Verkaufspreise innerhalb der bereitgestellten Funktionen festlegen, soweit keine zwingenden rechtlichen oder technischen Vorgaben entgegenstehen.
7.2 Gebührenbestandteile (z. B. Plattform- und Zahlungsgebühren) sowie steuerliche Komponenten werden entsprechend der jeweils geltenden Konfiguration und Vereinbarung berücksichtigt.
7.3 Der Anbieter kann zur Einhaltung rechtlicher oder technischer Anforderungen Preis- und Prozessgrenzen definieren.
7.4 Für die Ermittlung und Auszahlung von Guthaben gelten ergänzend die Regelungen in Abschnitt A Ziffer 9.
8) Zahlungsabwicklung und Auszahlungsprozess
8.1 Die technische Zahlungsabwicklung erfolgt über vom Anbieter eingebundene Zahlungsdienstleister.
8.2 Verfügbarkeit einzelner Zahlungsarten kann von Freigaben, regionalen Voraussetzungen oder Risikoprüfungen der jeweiligen Zahlungsdienstleister abhängen.
8.3 Der Anbieter kann Zahlungsarten ergänzen, einschränken oder ersetzen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
8.4 Zahlungsstörungen und Korrekturen (insbesondere Rückerstattungen, Chargebacks, chargeback-bezogene Gebühren oder Korrekturbuchungen) werden in der Auszahlungsabrechnung berücksichtigt und können den Auszahlungsbetrag mindern.
8.5 Die Auszahlung an den Kunden erfolgt im Merchant-of-Record-Modell auf Basis der in Abschnitt A Ziffer 9 beschriebenen Abrechnungslogik. Eine Auszahlung setzt einen positiven Saldo sowie erfüllte Auszahlungs- und Prüfvoraussetzungen voraus.
8.6 Sind Auszahlungsdaten fehlerhaft, unvollständig oder nicht mehr gültig, kann der Anbieter Auszahlungen bis zur erfolgreichen Aktualisierung aussetzen.
9) Nutzung von Endkundendaten
9.1 Endkundendaten dürfen durch den Kunden nur zur Vertragsdurchführung, Auftragsabwicklung und zulässigen projektbezogenen Kommunikation genutzt werden.
9.2 Eine Nutzung zu eigenständigen Marketingzwecken ist nur zulässig, wenn hierfür eine gesonderte Rechtsgrundlage besteht.
9.3 Eine unberechtigte Weitergabe von Endkundendaten an Dritte ist unzulässig.
10) Support und Kommunikation
10.1 Der Anbieter unterstützt bei technischen Fragen zur Plattform.
10.2 Inhaltliche Rückfragen zu Fotoprojekten, Bildauswahl oder fotografischer Leistung liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
10.3 Bei gemischten Sachverhalten arbeiten Anbieter und Kunde kooperativ zusammen.
11) Plattformbetrieb und Weiterentwicklung
11.1 Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform technisch und funktional weiterzuentwickeln.
11.2 Änderungen erfolgen unter Wahrung der Zumutbarkeit für den Kunden und unter Beachtung der Regelungen in Abschnitt A Ziffer 3 und 16.
12) Löschung, Aufbewahrung und Datensicherung
12.1 Nach Vertragsende oder bei berechtigtem rechtlichen bzw. technischen Grund kann der Anbieter kundenbezogene Inhalte entsprechend den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben löschen.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, vor Löschung erforderliche Sicherungen und Exporte vorzunehmen.
12.3 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.